Aktenzeichen XII ZB 165/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.02.2014

Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als Amtsvormund an einem Umgangsvergleich beteiligte Jugendamt; Abwendbarkeit der Vollstreckung durch das Jugendamt bei Ablehnung von Umgangskontakten durch das in einer Pflegefamilie lebende Kind

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