Aktenzeichen 204 StRR 394/23

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RCNRTYWWWLZPS7HJDQ

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BayObLG: Entscheidung vom 27.10.2023

Rechtsanwaltsgebühren, Feststellungen des Berufungsgerichts, Kostenentscheidung, Änderung der Kostengrundentscheidung, Rechtsmittelkosten, Rechtsfolgenentscheidung, Kostenermäßigung, Verfahrensgebühr, Verteidigerkosten, Gegenstandswert, Verfahrensabschließende Entscheidung, Billigkeitsentscheidung, Einziehungsanordnung, Gesamtfreiheitsstrafe, Nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Rechtsmitteleinlegung, Einziehungsverfahren, Teilerfolg des Rechtsmittels, Notwendige Auslagen, Gerichtsgebühren

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