Aktenzeichen 1 StR 526/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:211116B1STR526.16.0
RCN:
RCNRTB8KMVJ9TVDXS6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.11.2016

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionseinlegungsfrist im Strafverfahren: Fehlendes Verschulden bei Unkenntnis von gesetzlichen Bestimmungen

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