Aktenzeichen 14 S 15269/18

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RCN:
RCNRSV6RWFR65YDHL7

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LG München I: Urteil vom 17.04.2019

Umlegbarkeit von Kosten für einen 24-Stunden Wach- und Sicherheitsdienst aus den Betriebskostenabrechnungen

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