Nichtannahmebeschluss: Höchstaltersgrenze nach § 14 Abs 3 Landesbeamtengesetz NRW (juris: BG NW 2016) für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verfassungsrechtlich unbedenklich - Anwendung der Höchstaltersgrenze unabhängig von Vorerfahrung der Bewerber bewirkt zudem keine unzulässige Gleichbehandlung von Ungleichem
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