Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung gegenüber Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
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