Aktenzeichen 3 StR 558/09

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RCN:
RCNRS6MS5VLE9C9CGC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.02.2010

Versuchter Totschlag: Erforderliche Feststellungen zum Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen in Form von Fußtritten gegen den Kopf des Opfers

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