Aktenzeichen 5 StR 198/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:160822B5STR198.22.0
RCN:
RCNRRZ438FPBBLX2D2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.08.2022

Strafverfahren: Beweiswirkung des Hauptverhandlungsprotokolls über die Einhaltung des Rechts auf Abgabe von Erklärungen durch den Angeklagten

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