Aktenzeichen 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120530.2bvr080012
RCN:
RCNRRDG6ZPK35NBQFS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2012

Nichtannahmebeschluss: Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerden - fehlende Begründung einer Entscheidung über Richterablehnungsgesuch begründet keine Beschwer - Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht dargelegt - Missbräuchlichkeit bei offensichtlicher Unzulässigkeit sowie eA-Antrag ohne Dringlichkeit - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1500 Euro

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