Aktenzeichen Au 3 K 14.1518

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RCN:
RCNRR3WXT9DRXRSDEY

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VG Augsburg: Urteil vom 19.05.2015

straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Radwegbenutzungspflicht, Zeichen 240, Gehweg, qualifizierte Gefährdungslage, Ermessen, Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung, Radweg

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