(Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - ernsthafte Möglichkeit eines anderen Leistungspflichtigen - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege - sachliche Zuständigkeit - Auslegung des Landesrechts - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes Wohnen iS von § 98 Abs 5 SGB 12 - Weitergeltung der Regelungen des BSHG für vor dem 1.1.2005 begonnene Leistungsfälle)
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