Aktenzeichen W 8 M 23.1552

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RCNRPZ45FFE8JYBE2N

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VG Würzburg: Entscheidung vom 11.01.2024

Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Aufwendungen, Fahrtkosten des Beklagtenvertreters der IHK zum Termin der mündlichen Verhandlung, Fahrt mit dem privaten Kraftfahrzeug, strittiger Umfang der Reisekostenerstattung, einheitliche Kilometerpauschale, entsprechende Anwendung der Regelung für Zeugen, kein Rückgriff auf Reisekostengesetze, kein Rückgriff auf Reisekostenrichtlinie der IHK

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