Strafverurteilung wegen bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstandes zur Verletzungseignung; notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Verwendungszweck eines mitgeführten Gegenstandes; mittäterschaftliche Zurechnung des qualifikationsbegründenden Merkmals; Waffeneigenschaft eines Tierabwehrsprays
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