Aktenzeichen VII ZR 162/09

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RCN:
RCNRNPTC2M8B6R6WR9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.09.2011

Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach Abtretung der Klageforderung und entsprechender Ermächtigung durch den Zessionar

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