Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und Auslegung einer Rechtsbeschwerde gem § 118 Abs 2 S 1 StVollzG - Eingruppierung eines Strafgefangenen gem der Hessischen Strafvollzugsvergütungsverordnung (HStVollzVergVO; juris: StVollzVergV HE)
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