Aktenzeichen I ZB 56/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:210422BIZB56.21.0
RCN:
RCNRLBPET2NWMXXMKN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.04.2022

Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen Doppelahnungsverbots für die Festsetzung von Ordnungsmitteln; zweifache Verhängung von Ordnungsmitteln auf der Grundlage von Hauptsachetitel und einstweiliger Verfügung

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