Aktenzeichen AN 3 S 22.01508

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RCN:
RCNRL58UD65XSAHVSN

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VG Ansbach: Entscheidung vom 24.11.2022

Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz, Baugenehmigung, Drittanfechtung, Gebot der Rücksichtnahme, Lärmimmissionen, Einblicknahmemöglichkeit, auf einer Wasserfläche liegende Abstandsflächen, Abweichung von den Abstandsflächen

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