Aktenzeichen 2 BvR 2601/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180411.2bvr260117
RCN:
RCNRKUHPTMUY7BLN7V

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.04.2018

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzinteresse für weitere Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch gegen einen zwischenzeitlich gegenstandslos gewordenen Sitzungshaftbefehl (§ 230 Abs 2 StPO) gegeben - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

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