Aktenzeichen 5 StR 445/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:271118B5STR445.18.0
RCN:
RCNRJ9JD9RBD2VZWXF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.11.2018

Einziehung des Wertersatzes: Beachtlichkeit der Zustimmung des Angeklagten zur Verwertung eines eingezogenen Vermögensgegenstands

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