Aktenzeichen 1 StR 329/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:230921B1STR329.21.0
RCN:
RCNRJ59MFAYTJGBBHC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.09.2021

Strafzumessung: Berücksichtigung von Vorahndungen; Tilgungsreife ausländischer Verurteilungen; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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