Aktenzeichen AN 18 S 21.00932

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RCNRGQ9AAMHGPUDUFL

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VG Ansbach: Entscheidung vom 28.05.2021

Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis darüber, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 IfSG, Zweifel an der Glaubhaftigkeit der bescheinigten Kontraindikation bzgl. einer Masernimpfung, keine Verlängerung der Frist zur Erfüllung der Nachweispflicht gem. § 20 Abs. 10 Satz 1 IfSG bei einem Wechsel zwischen Gemeinschaftseinrichtungen i. S. v. § 33 Nr. 1 bis 3 IfSG

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