Aktenzeichen XII ZB 39/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2024:240124BXIIZB39.23.0
RCN:
RCNRFVZKXUVUKQ58EQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.01.2024

Familiensache: Erkennbarkeit der Person des Beschwerdeführers bei Einlegung der Beschwerde in einem Verfahren auf Abänderung eines Vergleichs über Kindesunterhalt

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