Aktenzeichen 13 T 36/16

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RCN:
RCNRF882W7SBL2L5BX

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LG Deggendorf: Entscheidung vom 07.03.2016

Zu den Voraussetzungen der Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Fahrzeugs

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