Aktenzeichen B 6 KA 43/12 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2013:060213BB6KA4312B0
RCN:
RCNREW4NY739B8445S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 06.02.2013

Vertragsärztliche Versorgung - Praxisgemeinschaft - gemeinsame Behandlung von mehr als 50 Prozent der Patienten in einem Quartal - Vorliegen einer Gemeinschaftspraxis - kein Herausrechnen von Fällen kollegialer Vertretung

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