Aktenzeichen XI B 88/14

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ECLI:
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RCN:
RCNRAMK8NBV62X623M

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 21.01.2015

Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der Prostitution - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts auch bei zeitweise geschlossenen Augen des beisitzenden Richters

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