Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer Zivilsache verletzt Justizgewährungsanspruch der betroffenen Prozesspartei (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob § 312b BGB auf Maklerverträge anwendbar ist - Gegenstandswertfestsetzung
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