Aktenzeichen 10 ZB 22.1875

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RCNRAHCMZD3PWTW5MF

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VGH München: Entscheidung vom 08.11.2022

Ausweisung, Gefahrenprognose, Feststellungen in psychiatrischem Fachgutachten, Indizwirkung (hier verneint), Interessenabwägung, Beziehung zu Kindern (mit deutscher Staatsangehörigkeit), Anwendbarkeit des Schutzniveaus des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU (verneint), Verhältnismäßigkeit

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