Aktenzeichen XII ZR 30/10

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RCNR9MTNZ9GZS33NSF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.10.2012

Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des Unterhaltspflichtigen aus einer Nebentätigkeit nach Pensionierung und des Wohnwerts eines zusammen mit einem unterhaltsberechtigten Kind bewohnten Eigenheims; Berücksichtigung von an den Unterhaltsberechtigten erbrachten Leistungen der Krankentagegeldversicherung bei der Bedarfsbemessung

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