Aktenzeichen 22 ZB 17.960, 22 ZB 17.961

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNR978BBSPPE7HS3U

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VGH München: Entscheidung vom 12.09.2018

Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des bayerischen Ausführungsgesetzes

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