Aktenzeichen III B 183/11

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RCNR8P5SVW7YTGGWHU

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 23.04.2012

Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung - Zum Begriff der "wesentlichen Nachteile" bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift - Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG

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