Aktenzeichen XI ZR 507/12

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RCN:
RCNR8HTC486UEJRZ74

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.09.2013

VOB-Vertrag: Verjährung der Hauptforderung und der Bürgschaftsforderung; Erfüllung der Bürgschaftsforderung durch Hinterlegung des Betrages bei der Hinterlegungsstelle

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