Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Versorgungsansprüchen nach OEG wegen im Jahre 1977 durchgeführter geschlechtszuweisender Operation eines zweigeschlechtlichen Menschen - unzureichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung, mangelnde Auseinandersetzung mit fachgerichtlichen Entscheidungen
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