Aktenzeichen 23 CS 22.1285

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RCNR7ATP253EEKJ4WW

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VGH München: Entscheidung vom 11.08.2022

Tierschutzrecht, Rinderhaltungsverbot, Tierschutzwidrige Fütterungs- und Haltungsbedingungen, Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierverordnung (TierSchNutztV), Verhältnismäßigkeit trotz wirtschaftlicher Interessen

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