Aktenzeichen 4 StR 251/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:061020B4STR251.20.0
RCN:
RCNR73XMGB7K5BHT7B

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.10.2020

Beihilfe: Konkurrenzrechtliche Bewertung der Gehilfentätigkeit zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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