Aktenzeichen M 2 S 22.1725

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RCN:
RCNR6U7YW6LZZFKS9D

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VG München: Entscheidung vom 02.06.2022

Duldungsanordnung, Unbefristete Pflicht zur Duldung einer bereits vorhandenen Wasserleitung des Wasserversorgers auf dem eigenen Grundstück zur Versorgung von Dritten (abgelehnt), Anforderungen an die Heilung von Begründungsdefiziten, Anforderungen an die Begründung einer Sofortvollzugsanordnung, Sofortvollzugsinteresse, Grenzen der Selbsthilfe und Besitzwehr gegen rechtswidrige Beanspruchung von Grundeigentum durch Wasserversorger

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