Aktenzeichen 6 U 6968/20

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RCN:
RCNR6MT4CQHU4FEME6

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OLG München: Urteil vom 22.04.2021

Verfügungspatent, Stammanmeldung, Prioritätsrechte, Einspruchsverfahren, Einstweilige Verfügung, Unzulässige Erweiterung, Wesentlichkeitstest, Antragsgegner, Anmelder, Offenbarungsgehalt, Patentanspruch, Teilanmeldung, Große Beschwerdekammer, Erfinderische Tätigkeit, Vorbescheid, Antragstellers, Verfügungsantrag, OLG Düsseldorf, Verfügungsgrund, Rechtsverfolgung

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