Aktenzeichen 6 PB 10/11

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RCN:
RCNR6FLEVLFE4ZJDR2

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 06.09.2011

Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Anstalt des öffentlichen Rechts als Arbeitgeber; Stellenbesetzung aus dem Personalüberhang der Landesverwaltung

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