Aktenzeichen VI ZB 2/18

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:181218BVIZB2.18.0
RCN:
RCNR6BSUEXKYFQPUBS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.12.2018

Kostenfestsetzungsverfahren: Gesetzlicher Richter bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach eigener Entscheidung in der Sache; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Beklagten für die in Unkenntnis der Klagerücknahme erfolgten anwaltlichen Tätigkeit

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