(Krankenversicherung - obligatorische Anschlusskrankenversicherung bei einer beihilfeberechtigten Person - Vorliegen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall - kein Ausschluss der obligatorischen Anschlussversicherung in Form der freiwilligen Versicherung durch Grundsatz der absoluten Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs 1 Nr 2, Abs 3 SGB 5 - Verfassungsmäßigkeit)
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