Kindesunterhalt: Ausgleich der kostenfreien Zurverfügungstellung von Wohnraum im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern; Vereinbarung der Eltern über die Abdeckung der Wohnkosten durch den Naturalunterhalt des Barunterhaltspflichtigen; Haftungsquote für den anteiligen Mehrbedarf
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