Aktenzeichen VI ZR 154/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNR5LD6UMK3SLBA2T

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.05.2011

Internationale örtliche Zuständigkeit: Begründung des Verbrauchergerichtsstands für eine Schadensersatzklage aus c.i.c.

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