Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 22.03.2012
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Versagung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps
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