Aktenzeichen IX ZB 160/11

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RCN:
RCNR3Y3LDY6K6E8HQT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.09.2013

Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts im Berufungsverfahren vor Eingang der Berufungsbegründung

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