Aktenzeichen XI ZR 172/13

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ECLI:
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RCN:
RCNR3252R4WVK7T49J

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.08.2014

Haftung wegen Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren: Erneute Hemmung der Verjährung durch Geltendmachung von Schadensersatz im gerichtlichen Mahnverfahren nach Abbruch von Verhandlungen

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