Aktenzeichen 4 StR 370/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:070722B4STR370.21.0
RCN:
RCNQZUDCTEP7AGRG39

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.07.2022

Schwere Zwangsprostitution: Erfüllung des Qualifikationstatbestandes nur bei Unterschreitung der Schutzaltersgrenze von 18 Jahren

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