Aktenzeichen 3 StR 56/10

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RCN:
RCNQZ82H4EN9W2NJL3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.05.2010

Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung: Drohung mit dem Verlust der Wohnung als Drohung mit einem empfindlichen Übel

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