Markenbeschwerdeverfahren – "Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac" – zur Einrede der Nichtbenutzung – Anwendung der erweiterten Minimallösung - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung
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