Aktenzeichen 20 NE 21.497

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RCNQYPD6W99USVN4NM

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VGH München: Entscheidung vom 22.03.2021

Normenkontrollantrag, Feststellung, Wirksamkeit, Anordnung, Verordnungsgeber, Kinder, Auflagen, Zeitpunkt, Hauptsache, Antragsteller, Angemessenheit, Verfahren, Eilantrag, Schaden, einstweilige Anordnung, Entscheidung in der Hauptsache, einstweiligen Anordnung

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