Aktenzeichen III B 94/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 29.03.2012

Auslegung eines zeitlich nicht eingeschränkten Kindergeldantrags; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung bei von der BFH-Rechtsprechung abweichender rechtskräftiger Divergenzentscheidung des FG

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