Aktenzeichen VIII ZR 60/09

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RCNQXVSHDUDAHNHQ7P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.03.2010

Wohnraummietvertrag: Anpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage hinsichtlich zulässiger Mieterhöhung bei gemeinschaftlichem Irrtum der Parteien über eine Mietpreisbindung

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